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Kinder und Computer - Das BGH Urteil

 

Meine Kinder sind vermutlich nicht von mir. Sie sind in Wahrheit Aliens. 

Sie gehen nach mir ins Bett, nachts gehen sie noch drei Mal auf's Klo und sind trotzdem vor mir wieder wach. Sie überleben also schlaflos und haben trotzdem gute Laune. Nach fünf Stunden Schulunterricht und einer Stunde Schwimmkurs, den ich konditionell keinesfalls überleben würde, entspannen sie sich mit einer weiteren halben Stunde Ultimate-Cagefight auf dem Gartentrampolin und ziehen alle Kraft dafür aus einer einzigen Nährstoffquelle: Nudeln mit Butter oder Ketchup. Außerdem sind sie seit ihrer Geburt mit der erstaunlichen Fähigkeit ausgestattet, jegliche Form von Elektrosmog zuverlässig aufzuspüren. Geräte, die bunte Bilder produzieren, erschnüffeln sie über unglaubliche Distanzen hinweg. Sobald ich heimlich ein Tablet oder den Fernseher oder den PC anschalte, stehen sie plötzlich neben mir und keiner hörte sie kommen. Ich glaube sie teleportieren sich da hin. Das ist am wahrscheinlichsten. Sie kommunizieren dann auch in einer fremdartigen Aliensprache, die ungefähr so klingt:

 

"MamaDüffnwirTomUndJerrykucknMamaDüffnwirdasPonyspielspielnMamaJaMamaNurganzkurzechtjetztMamaOhMannoWirhabengesternauchnixgeschautMamaOK?"

 

So auch gestern. Ich gab klein bei und unserem Sohn das Tablet, um mir selbst fünfzehn Minuten Ruhe zu verschaffen. Jesper Juul hält mich jetzt vermutlich für einen erzieherischen Komplettversager, aber das wäre eigentlich ja nichts Neues. 

 

Leider waren es nur sieben Minuten Ruhe, denn dann stand der Grundschüler wieder neben mir und wollte gerne mal eben meine Kreditkartendaten haben. Er wolle damit "Quallensaft" für 25 Euro kaufen, sagte er.

Nun gut. Ich habe meine Kreditkarte schon für weitaus absurdere Produkte mit hohen Beträgen belastet, aber da hatte ich immerhin schon ein eigenes Einkommen. Quallensaft, so erklärte er mir, bräuchte er dringend um schnell ein Krankenhaus bauen zu können. Humanitäre Hilfe kann man gar nicht früh genug unterstützen, aber hier hatte ich schon arge Zweifel, dass es sich um ein seriöses Entwicklungshilfeprojekt handelt. Ich lag richtig. Es ging um ein Krankenhaus ganz tief im Meer, es gehört Spongebob Schwammkopf und es steht in einem Onlinespiel. Virtueller Quallensaft für echtes Geld beschleunigt die Bauzeit des Gebäudes, erfahre ich von ihm und er bettelt um echtes Geld. Damit verdienen die Spieleerfinder Geld und strapazieren dafür die Geduld der Nutzer. Mein Sohn ist offenbar auch so ein "User" und ich löschte das Spiel unbarmherzig. Auch sein Taschengeld durfte er nicht für virtuelle Scheiße wie diese ausgeben. Seitdem hasst er mich und ich kann ihn verstehen. 

 

Ich selbst habe mein gesamtes Taschengeld vor 25 Jahren in Stoff-Sticker investiert, die ich in einem kitschigen Album sammelte und mit meiner ganzen Klasse tauschte. Ich war auf "Stoffherzen" spezialisiert, meine Freundin Sita auf "Stoff-Koalas" und unsere Eltern schüttelten täglich den Kopf, wie kleine Wackeldackel, ließen uns aber gewähren. Auch das BGB gab mir die Möglichkeit, ohne das vorherige Einverständnis meiner Eltern, ein rechtswirksames Geschäft abzuschließen. Das steht nämlich im BGB in seinem berühmten "Taschengeldparagraphen" in § 110. Kauft ein Kind etwas von seinem "eigenen" Geld, auch etwas Teures, so geht der Gesetzgeber davon aus, dass die Eltern mit dem Geschäft einverstanden sind und das Geschäft ist wirksam. Meine Eltern hätten damals aber auch handeln können wie ich mit den Quallen und mir den Kauf von so etwas von vorneherein verbieten können. Dann ist das Geschäft nicht wirksam, obwohl das Kind es aus eigenen Mitteln bestritten hat. Taschengeld hilft den Kindern also nicht gegen den Willen der Eltern, sondern soll nur Rechtsgeschäfte erleichtern, die von den Eltern durch Taschengeld-Zahlungen mutmaßlich abgesegnet sind.

 

Warum erzähle ich Euch das? Der BGH hat mal wieder gesprochen (Az III ZR 368/16) und es gefällt mir sehr gut, was er sagt. 

 

Ein dreizehnjähriger Junge hatte sich 2016 ein kostenloses Computerspiel heruntergeladen und im Verlauf den Spiels wurden ihm kostenpflichtige Zusatzoptionen angeboten, die er entweder mit Kreditkarte oder auch über das Telefon mit einer 0900er Nummer bezahlen konnte. In Ermangelung einer eigenen Kreditkarte griff der Teenager zum Telefon. Dreizehn Mal. Er brauchte er gar keine PINS oder TANS oder Bankdetails. Es reichte anzurufen und dann wurde das Geld einfach auf die Telefonrechnung gebucht. 1.250,00 Euro waren das. Die wollte die Mutter nicht bezahlen. Zu Recht sagte der BGH und zu Recht finde auch ich. Schon früher hatte sich der BGH mal zu diesen In-App-Käufen geäußert und eingeschränkt, wie die Anbieter dafür werben dürfen, damit nicht Kinder gezielt in diese Falle tappen. Direkte Formulierungen die zum Kauf aufrufen sind seitdem verboten.

 

Nun hat der BGH nochmal Tacheles geredet und spricht damit nicht nur Eltern an, sondern jeden, dessen Telefonanschluss für etwas benutzt wird, was er selbst nicht autorisiert hat. Nutzt also jemand ohne unsere Erlaubnis einen Dienst wie den beschriebenen, dann haftet nicht der Anschlussinhaber, sondern der Dienstleister, der dieses Geschäft abgewickelt hat, ohne Sicherheitsstufen einzubauen. So leicht will man es also den 0900er Nummern nicht machen. 

Ich begrüße das.

 

Wer dieses Ärger von vorneherein vermeiden will, redet mit den Kindern über den verantwortungsvollen Umgang mit Onlinespielen. Wer noch kleine Kinder hat, die trotzdem mal ein Tablet-Spiel spielen dürfen, der schaut sich das Spiel vorher ganz genau an. Sogenannte In-App-Käufe kann man oft extra mit einem Passwort schützen oder ein Limit setzen, bis zu welcher Höhe sie erlaubt sein sollen.

 

Hätte der Teenager übrigens das gemacht, was ich zunächst als teenagertypisch vermutet hatte, nämlich eine Sexhotline angerufen, dann wäre das Urteil anders ausgegangen. Hier wird schon während des Gesprächs eine Gegenleistung erbracht, die können Eltern dann nicht mehr widerrufen. 

 

Aber welcher Teenager macht das in den Zeiten des Internets noch. Hierzu findet ihr mehr in meinem Buch in dem Kapitel Internetpetition zur Abschaffung des Internets, inwelchem ich mich mit dem barrierefreien Zugang zu filmischen Meisterwerken wie Besen im Arsch 7 beschäftige und wie wenig ich das gut heiße. Im Klassenzimmer. Im Schulbus. Im Teenagerzimmer. 

 

So. Ich belaste nun meine Kreditkarte mit etwas Sinnvollem. Augencreme mit Meeresalgenextrakt zum Beispiel.

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Kommentare: 1
  • #1

    docas (Sonntag, 09 Mai 2021 18:12)

    Hallo alle hier? Ich bin hier, um hier meine Zeugnisse zu teilen. Dr. Okasia hilft mir, meinen Geliebten zu mir zurückzubringen. Er verzauberte meinen Geliebten mit einem Liebeszauber und kam zu mir zurück, seinem wirklich mächtigen und guten Zauberwirker, an den er glauben konnte. Ich versichere Ihnen, er wird Sie nicht enttäuschen. Ich vertraue ihm mein Leben an, kontaktiere ihn, wenn du irgendwelche Probleme hast. Habt ihr nicht das, was ich noch nie an einen Zauberwirker geglaubt habe, aber jetzt habe ich einen, der mich dazu bringt, an einen Zauberwirker zu glauben. okasiatempleofsolutioncenter@gmail.com oder rufen Sie ihn an, was ihn betrifft +2347026824593