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Streik in der KiTa - Warum zahlen das eigentlich die Eltern?

Ich lade alle Eltern heute ganz herzlich ein zum

***1. OFFZIELLEN

JURAMAMA-BULLSHIT-SCHLAGZEILEN-BINGO ***

Gewinne! Gewinne ! Gewinne!*

 

Schon geht es los, mit Lametta und Konfetti!

 

  Schlagzeilen der Tageszeitungen im April/Mai 2015

"Junge (5) nimmt an Schulunterricht am Gymnasium teil."

"Mädchen (4) aus Kiel lässt bei Vorstandsitzung die Fetzen fliegen."

"Rentner (78) empört: Jetzt sitzen die Blagen schon morgens in der Konditorei."

"IKEA mit der Betreuung hunderter Kinder heillos überfordert. Kinderlied wird angepasst - Maikäfer flieg. Verdi ist im Krieg. Die Mutter sitzt im Småland. Småland ist abgebrannt. Maikäfer flieg."

 

Die Regeln von JURAMAMA-BULLSHIT-BINGO sind erfrischend simpel. Wer drei von vier Schlagzeilen in der nächsten Zeit für ein realistisches Szenario hält, ruft ganz laut "BULLSHIT-BINGO" und hat gewonnen. Der Gewinn ist sensationell. Die Glücklichen dürfen ihre Kinder an einem Tag (nicht-ihrer-Wahl) nicht in die KiTa bringen und bekommen Bauchschmerzen und einen unbezahlten Urlaubstag noch obendraufDer Trostpreis von 60 €, zu zahlen an den Babysitterist von besonders schlechten Eltern.

Hach Leute, ist es nicht schön, wenn man auch mal ganz vorne mit dabei ist? 

Ich bin ganz aus dem Häuschen, ich gewinne sonst immer nur Nilkreuzfahrten oder 20% auf Tiernahrung.

 

"Was soll der Sch... ?" - fragt ihr Euch ganz undamenhaft? Das frage ich mich fast jeden Tag. 



Getreu dem Motto: "Undamenhaft aber juristisch fundiert" soll dieser Artikel das Streikrecht erklären.  

Dieser Artikel soll Eltern darauf aufmerksam machen, wie wichtig es ist, an einem Strang zu ziehen. Er soll erklären, warum die geplanten Kita-Streiks von Verdi tatsächlich auch dann Eltern-Sache sind, wenn sie nicht Angestellte im öffentlichen Dienst sindDies schlicht, weil Eltern ihn teilweise bezahlen und damit den Streik der Erzieherinnen (ungewollt) schwächen, obwohl ihn die meisten ihn ja unterstützen möchten. Sie bezahlen ihn nicht indirekt durch Steuern, sondern ganz direkt als Betreuungsgebühr des Kindes, die an die Kommunen abgeführt wird für jeden Tag, an dem das Kind in einer KiTa angemeldet ist. 

 

Eltern bezahlen auch die Tage, an denen die KiTas außerhalb der Ferienzeiten ungeplant geschlossen haben. An einem Streiktag. 

Die Tage also, an denen das Lehrerkind spontan mit in den Schulunterricht bei 6.Klässlern genommen werden mussDie Tage, an denen das Kind den Papierschredder im Büro auskippt und damit den Konferenzraum festlich dekoriert. Ist ja auch echt ein feierlicher Anlass, wenn man mal mit Mama oder Papa zur Arbeit darf! An Tagen wie diesen darf man auch völlig zu Recht mit Oma in der Konditorei Torte essen. Die Oma freut sich diebisch, dass sie jetzt zum dritten Mal in der Woche außerplanmässig auf zwei Enkelchen aufpasst

Mein Mann bringt unsere Kinder jedenfalls zu IKEA und arbeitet knapp 2 Stunden mit anderen Eltern und einer Schüssel Köttbullar im IKEA Restaurant. Ich erwäge das Småland als dauerhafte, kostengünstige Alternative, falls das mit den Kinderbetreuungkosten so weitergeht in diesem Land. 

Der Rest der Eltern ist, jetzt sag' ich's mal ganz damenhaft, angeschmiert.

 

Die Streiks in Kindertagesstätten werden in den nächsten Monaten auf ganz Deutschland ausgedehnt. In Schleswig-Holstein wurde schon in 2014 an zwei Tagen die Arbeit in den KiTas niedergelegtIn 2009 waren es damals 13 Wochen. DREIZEHN! An welchen Tagen also der geneigte Leser "Schere-Stein-Papier" mit dem anderen Elternteil spielen darf (der Verlierer bleibt Zuhause oder ruft die Schwiegermutter an) erfragt ihr in Euren Kindergärten. Ab Freitag den 08.05.2015 sind es zwei Wochen am Stück.

 

Der Streik in den Kindertagesstätte dient einem hehren Ziel

Erzieherinnen sind nicht nur gemessen an dem, was sie täglich leisten, katastrophal bezahlt. Der Personalschlüssel ist unterirdisch. Das belastet nicht nur die Erzieherinnen, sondern auch die Kinder. Geld fließt gerne überall hin, nur nicht an die Basis. Das gilt im Übrigen für die meisten Ausbildungsberufe. Wir nehmen es schon fast als selbstverständlich hin, dass eine Vollzeitbeschäftigung nicht mehr ausreicht, um die laufenden Kosten einer kleinen Familie zu decken. Um Zweitwagen und Urlaub geht es bei den meisten längst nicht mehr. Das muss sich dringend ändern. Die Forderungen der Erzieherinnen sind berechtigt.

Aber wenn, dann richtig! Momentan sind die Eltern die einzig Leidtragenden (neben den Erzieherinnen) und somit der denkbar falsche Adressat dieses Streiks. Die Kommunen müssen den Streik spüren, sonst läuft er ins Leere. So bewegt sich gar nichts, nur die Elternkonten in die roten Zahlen. Wir können die Erzieherinnen unterstützen und das sollten wir auch. Es ist gut wenn die ersten an der "Basis" beginnen sich zu wehren, es wird allen anderen im Laufe der Zeit zu Gute kommen. Löhne passen sich an. Ich erkläre Euch nun, wie das geht

Dafür muss man erst einmal das Gefüge verstehen, in dem sich dieser Streik abspielt.

 

Das Streikrecht in Deutschland ist ein Grundrecht (Art. 9 Abs. 3 GG) 

Das ist gut so. Jeder darf streiken. Nur Beamte nicht (Art. 33. Abs. 5 GG).

Angestellte im "öffentlichen Dienst" sind aber gerade keine Beamten. Deswegen dürfen sie auch streiken und das tun die Erzieher/innen der kommunalen Kindergärten derzeit zu Recht, denn die sind in der Regel Angestellte des öffentlichen Dienstes. 

 

Streik wird meist von Gewerkschaften organisiert.  

Gewerkschaften sind Zusammenschlüsse von Arbeitnehmern, mit dem Ziel, deren Interessen gegenüber den Arbeitgebern zu vertreten. Sie schließen mit der Gegenseite, den Arbeitgeberverbänden, Tarifverträge aban die sich dann beide Seiten halten müssen. Hier fordern die Erzieherinnen eine Änderung.

In einer Gewerkschaft kann man Mitglied werden, muss man aber nicht.  Gewerkschaftsmitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag.

Ruft eine Gewerkschaft zum Streik auf, hat das erhebliche Konsequenzen für die Arbeitnehmer, die beispielsweise eine Betriebsstätte von Opel lahmlegen. An diesen Tagen "ruht das Arbeitsverhältnis".  

Das Weisungsrecht des Arbeitgebers besteht an diesen Tagen nicht. Er darf wegen des Streiks niemanden kündigen. Aber er darf den Streikenden den Lohn für jeden Streiktag abziehen. Zumindest also den Lohn spart der Arbeitgeber an diesem Tag. Die Gewerkschaftsmitglieder bekommen ihren gestrichenen Lohn dann aus der sogenannten "Streikkasse" ihrer Gewerkschaften. Diejenigen, die keiner Gewerkschaft angehören, sind in der Zwickmühle. Sie bekommen entweder keinen Lohn oder sie gehen zur Arbeit. Dann nennt man sie oft "Streikbrecher". 

Was der bestreikte Arbeitgeber nicht spart, sind die teilweise heftigenwirtschaftlichen Folgeschäden, wenn seine Produktion stillsteht, viele Reisende ihr Geld zurückverlangen oder der Zulieferer keine Ware anbieten kann. Das setzt ihn irgendwann (idealerweise) so unter Druck, dass er vielleicht nachgibt. Das ist Sinn und Zweck des Streiks, deswegen ist er grundrechtlich geschützt.

 

Das Druckmittel "Streik" für Lohnforderungen

Je nachdem, wie sehr man persönlich von einem Streik betroffen wird, umso ätzender findet man dieses wichtige Grundrecht. Wie sehr habe ich die Väter (Mütter waren keine dabei) unseres Grundgesetzes von 1949 verflucht, als ich mit meinem Bruder nach Paris fliegen wollte und sich die Sicherheitsleute ausgerechnet an diesem Tag geweigert haben, mich zu begrabschen und neugierig meinen Koffer zu durchleuchten.

 

Betroffen von diesem Streik waren damals nicht nur "wir", sondern auch die Arbeitgeber der Streikenden. Klassische Wirtschaftsunternehmen. Die Lufthansa beispielsweise ist massivstem Druck ausgesetzt, weil eine Bande von hochbezahlten Berufsträgern den Flugverkehr lahmlegt und damit Vermögensschäden in Millionenhöhe und Heulkrämpfe bei Urlaubern verursacht, die ihr Hotel bezahlt haben, aber jetzt nicht mit einem Schirmchencocktail am Pool sitzensondern in der Wartehalle am Frankfurter Flughafen mit einer Capri Sonne

Das ist aber der Sinn der Sache, denn die Arbeitgeber sollen bessere Bedingungen schaffen und der Mensch bewegt sich seit jeher nur, wenn es an den eigenen Geldbeutel geht. Ich hoffe, dass dieser Reflex auch bald bei den Eltern einsetzt. 

 

Wer aber ist von den KiTa-Streiks finanziell betroffen und soll dadurch so unter Druck geraten, dass er sich den Forderungen der Erzieherinnen beugt?

 

Aus Sicht der zum Streik aufrufenden Gewerkschaft Ver.di sind die Adressaten die kommunalen Träger der Kindergärten. Sie verhandeln mit dem Dachverband der kommunalen Arbeitgeber. Sie sollen unter dem Druck des Streiks einknicken. In Kiel ist das am Ende der Kette die "Stadt Kiel" mit ihren verschiedenen Behörden. 

Die kommunalen Träger spüren aber momentan gar keinen Druck. Im Gegenteil. Nur die Eltern stehen unter Druck und wenn der nicht an die Kommunen weitergegeben wird, dann läuft der Streik leer. Wir sind ein entscheidendes Bindeglied. Der kippende Dominostein.

Das Problem liegt in diesem speziellen Streikfall darin, dass die kommunalen Träger eben keine Wirtschaftsunternehmen sind. Sie sind von Steuergeldern bezahlt. Es gibt hier keine lufthansaartigenwirtschaftlichen Folgeschäden, die die Kommunen ausbaden müssten, so dass sie irgendwann in die Knie gehen. Im Gegenteil. Aus rechtlicher Sicht muss man davon ausgehen, dass die Erzieherinnen für die Streiktage von den Kommunen keinen Lohn bezahlt bekommen.  Die kommunalen Träger sparen also, rechlich leider vollkommen einwandfrei, viele Euro Erzieherinnen-Lohn an jedem StreiktagDie Eltern bezahlen aber für diesen Tag trotzdem ihre Gebühren an die kommunalen Träger. Derjenige, der unter Druck geraten soll, spart nicht nur Geld am Lohn, sondern bekommt sogar noch welches von den Eltern.

 

Die Ironie bei den KiTa-Streiks liegt also darin, dass diejenigen, die unter wirtschaftlichen Druck geraten sollen, an jedem Streiktag nicht nur Geld sparen, sondern, je nach Gebührenlast, sogar zusätzlich Geld bekommen.  Ohne Gegenleistung.

Das steht jeglichem Zweck eines Streiks entgegen und hat mit dem grundrechtlichen Schutzgedanken des Streikrechts nichts mehr zu tun. Als Bürgermeister einer bestreikten Kommune würde ich mich als Dagobert Duck verkleiden und glücklich in meinem Geldtresor herumplanschen, an jedem Tag an dem die Kindergärten streiken. Außer ich müsste meine Bürgermeisterkinder selbst mit in mein Bürgermeisterbüro nehmen oder die Bürgermeistersitzungen für diesen Tag absagenDann spüre ich die Last der Eltern am eigenen Leib.

 

Wo ist die Lösung? 

Nur wenn die Eltern ihre Tagessätze der Betreuungsgebühren und das anteilige Essengeld bei den Trägern der Kindergärten zurückfordern, entsteht ein gewisser, finanzieller Druck bei den kommunalen Arbeitgebern. Außerdem entsteht eine hohe Arbeitsbelastung der Sachbearbeiter, die sich dann als ebenfalls unbeteiligte Leidtragende wiederrum bei den Entscheidern beschweren. Nur so wird eine Kette in Gang gesetzt, damit diese Kita-Streiks eine Chance haben tatsächlich zu einer Lohnerhöhung und besseren Bedingungen im Zuge der Verhandlungen der Tarifvertragsparteien führen können.

 

Eltern helfen mit der Rückforderung oder Nichtzahlung ihrer Gebühren für den Streiktag den Erzieherinnen ihrer Kinder. Sie schaden ihnen nicht. Das ist wichtig zu verstehen

 

Sind Sonder-Schließtage nicht immer gebührenpflichtig?

Die meisten Kindergartenverträge oder Gebührensatzungen enthalten jedoch Klauseln über kostenpflichtige Sonder-Schließtage. 

Je nach Kommune sind diese Satzungen ganz unterschiedlich ausgestaltet. Die Kieler Gebührensatzung beispielsweise liest sich in § 5 Abs. 2 so:

Die Gebühr wird kalendermonatlich (12 x im Jahr) fällig, auch in den Monaten, in die die regulären Schließungszeiten der jeweiligen Betreuungseinrichtung fallen. In Kindertageseinrichtungen und in Gebundenen Ganztagsgrundschulen beträgt diese Schließzeit maximal 4 Wochen. Sonderschließungszeiten aus besonderem Anlass, die mehr als fünf Betriebstage andauern, sind von dieser Regelung ausgenommen.

Diese Sonderschließtage sind ihrem Zwecke nach dafür da, ein gewisses Kostenrisiko und einen Bürokratieaufwand für unvorhergesehene Ereignisse von den Kommunen fernzuhalten. Streik zum Beispiel. Gehen die Sonderschließtage aber über die vereinbarte Zahl hinaus, muss sich das Risiko auch mal zu Gunsten der Eltern drehen, denn auch sie sind momentan finanziell stark belastet. Hierüber lasse ich mich hier aus.

 

Die Gebühr (in Kiel) wird für Sonder-Schließtage, die über fünf Betriebstage im Jahr hinausgehen, dann eben nicht fällig. 

Andere KiTa-Gebührensatzungen dagegen, sehen gar keine kostenpflichtigen Sonderschliesstage vor, so dass die Gebühr ab dem ersten außerplanmäßigen Schließtag nicht gezahlt werden muss. 

Andere Satzungen wiederrum machen genau das Gegenteil und beschränken die Anzahl der kostenpflichtigen Sonderschließtage gar nicht, so dass sogar bei 13 Wochen Streik jeder Tag für die Eltern gebührenpflichtig wäre. Das ist eine absurde, ungerechtfertigte Belastung, steht aber häufig so in  einigen Satzungen.

 

Salopp könnte man sagen: Wer die Gebühren am Streiktag trotzdem widerspruchslos zahlt, "schenkt" der Kommune Geld und unterstützt so ungewollt die Seite der Streikparteien, die die Löhne der Erzieherinnen nicht erhöht. Die Fronten seien verhärtet, sagt Ver.di.

Zudem fehlt die KiTa-Gebühr auch auf dem eigenen Konto am Monatsende, auch wenn es nicht viel ist. 

 

Der Arbeitgeber der streikbedingt daheimgebliebenen Eltern ist ebenfalls berechtigt, den Lohn für diese Tage einzubehalten oder einen Urlaubstag abzuziehen. Auch hier ist ein finanzieller Schaden bei den Eltern entstanden. Die Arbeitgeber-Freistellung-Urlaub-was-soll-ich-tun-Seite des Streiks ist (wie immer) super und kompakt erklärt auf Smart-Mamas Blog. Geht man arbeiten, kostet der Babysitter einige Scheine in Bar. In der Masse ist es also eine Menge Geldden jeder Streiktag die Eltern kostet. Nur nicht die Kommune.


Wehrt Euch also in dem Rahmen, der Euch zumutbar ist. Ein 5-Zeiler an die Kommune ist nicht viel Arbeit. Entwerft einen Vordruck und verteilt ihn an die anderen Eltern im Kindergarten. So wird es noch einfacher.


Ich habe einen Entwurf an das Ende dieses Artikels gepackt, so oder so ähnlich könnte das aussehen.

 

 

Was können Eltern also tun?

 

 

Schaut mal in die Gebührensatzungen Eurer kommunalen Träger. Fragt im Kindergarten nach, da liegen die vor. Der Kindergarten wird auf Eurer Seite sein. Sind dort zusätzliche, kostenpflichtige Schließtage überhaupt vorgesehen? Nein? 

Dann fordert die Tagesgebühren zurück. Der Kindergarten sagt Euch ganz genau, wer das ist, falls ihr Zweifel habt, wem ihr die Gebühren schuldet.

Sind Schließtage zwar vereinbart aber schon aufgebraucht oder gibt es gar keine Beschränkung ? Fordert die Gebühren zurück.

Ist Streik in der Satzung schlicht als "höhere Gewalt" bezeichnet und soll daher grundsätzlich ein gebührenpflichtiger Tag sein? 

Fordert die Gebühr zurück.  

Nur weil etwas in einer Satzung steht, muss es nicht automatisch wirksam und juristisch korrekt sein. Man blicke nur auf die momentane Überprüfung des Betreuungsgeldes durch das Bundesverfassungsgericht. Nicht mal in diesen Sphären läuft also unbedingt alles juristisch korrekt und darf auch mal hinterfragt werden. Dann darf man das erst Recht mal auf kommunaler Ebene.

Selbst wenn Euer Begehren, vielleicht auch zu Recht, abgelehnt wird: Es hat die Verwaltung beschäftigt.  

Es muss geantwortet werden. Es übt Druck aus. Ihr habt Euch eine Stimme verschafft und Eurem Kinder-Organisationsaufwand an diesen Tagen einen Sinn gegeben. Wenn 400 Eltern eine Gebühr zurückfordern und um einen korrigierten Bescheid bitten, hat das Konsequenzen. Ganz bestimmt. Sprecht mit den Elternvertretungen Eurer Kindergärten und bietet ihnen Eure Hilfe an. Es mag rechtmäßig sein in vereinzelten Fällen, aber es lohnt sich immer, Belastungen auch mal aktiv in Frage zu stellen.

Hilft alles nichts, müsst ihr klagen. Ich persönlich halte die Chancen für gut.


Beteiligt Euch am Streik! Ihr habt ja eh gezwungenermaßen "frei"! Nehmt Eure Kinder mit und setzt sie dem Bürgermeister auf den Schoß, weil ihr zur Arbeit müsst. So würde es jedenfalls Benjamin Blümchen machen und Herr Pichler würde mitdemonstrieren. Die Karla Kolumna Eurer Stadt schreibt dann einen Artikel und "wer schreibt, der bleibt.Ihr schafft Aufmerksamkeit. Für Euch. Für Eure Kinder. Für Familienpolitik. Die ist wichtig, Familien werden immer weniger. Die Gesellschaft immer älter.

 

Wenn eine "Notgruppe" angeboten wird: Nehmt sie in Anspruch! Sagt man Euch dann ab, weil dort erwartungsgemäß alles voll ist, lasst Euch diese Absage oder die Anzahl der angebotenen Plätze schriftlich bestätigen. Bei uns sind es 40 Plätze für 120 Kinder. Diese Bestätigung ist ebenfalls nicht viel Aufwand und der Bitte wird die Kindergartenleitung ebenfalls gerne nachkommen. Der Nachweis einer nicht vorhandenen Notgruppe verschließt den Kommunen die Argumentation, es seien genügen"Notgruppen" angeboten worden und die Gebühr sei trotzdem zu zahlen. Faktisch ist es schlicht unmöglich, so vielen Kindern eine Notgruppe anzubieten. 

Von der Praktikabilitätein Kleinkind für drei Tage in ein komplett unbekanntes Umfeld zu setzenmal ganz abgesehen. Da streikt nicht nur Ver.di, da streikt auch ein Kind und die sind die letzten, die so einen Streik ausbaden sollten.

 

Schreibt die Kommunalpolitiker an. Die Fraktionen, die für die Familien zuständig sind. Fragt sie nach ihrer Meinung zu dem Thema! Oftmals ist denen gar nicht bewusst, wo sie ein Problem aufgreifen können. Die Opposition freut sich vielleicht auch über ein neues Minenfeld, dass sie bisher gar nicht beackert hat. Auch hier gilt: Viel Mühe macht es nicht, das Problem zu schildern und um eine Stellungnahme zu bitten. So bekommt ihr das Problem auf die Agenda der Kommunalpolitik.

 

Miist bewusst, dass dieses Vorgehen eine gewisse Organisation erfordert. 

Aber nicht viel. Schwimmbad-Umkleidekabinen mit zwei Kindern sind deutlich anspruchsvolleres Terrain.

Zusätzlich zu der täglichen Jonglage mit Kindern und dem Drama der Alternativbetreuung bewegt ihr aber vielleicht etwas. Das Drama bleibt mit Schulkindern bestehen, wenn 80 Schulferientage mit einem gesetzlichen Urlaubsanspruch von 20 Arbeitstagen pro Elternteil bewerkstelligt werden müssen. Aber Dramen werdenur gelöst, wenn man sie kommuniziert. Das gilt in Beziehungen, in der Kindererziehung und in der Politik gleichermaßen.


Ich sage es mit dem Titel eines sehr lesenswerten Buches von Malte Welding "Seid fruchtbar und beschwert Euch"

 

Nehmt diese Streikwelle nicht einfach so hin.

 

Ich rufe laut "BULLSHIT-BINGO!"

 

Na super. Ich hab gewonnen.


EURE JURAMAMA 

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Hier nun ein möglicher Entwurf einer solchen Rückforderung:

 

"Sehr geehrter Herr/Frau Sachbearbeiter,

vom... bis... war die Kindertagesstätte meines Kindes .... von einem Streik im öffentlichen Dienst betroffen. Die Kindertagesstätte hatte geschlossen. (Falls geregelt: Die vereinbarte Sonderschließzeit von ... Betriebstagen wurde um ... Tage überschritten.

Eine Notgruppe wurde nicht angeboten konnte von uns nicht genutzt werden.  Die Bestätigung/Ablehnung habe ich diesem Schreiben beigefügt.

(Falls in Eurem Fall zutreffendMir sind außerdem Kosten durch eine Alternativbetreuung in Höhe von €... entstanden / Ich habe an diesem Tag unbezahlten Urlaub genommen und daher Vermögenseinbußen hinnehmen müssen. / Ich habe hierdurch ... Tage Urlaubsanspruch bei meinem Arbeitgeber verbraucht.)

Ich bitte um Rückerstattung der von mir bereits geleisteten, anteiligen Gebühr für die Betreuung und das Essensgeld für diese(n) Tag(e) auf folgendes Konto: / Ich teile Ihnen folglich mit, dass ich meine nächste monatliche Überweisung um € ... reduzieren werde, sie setzt sich zusammen aus dem errechneten Tagessatz und dem Anteil der ungenutzten Essenspauschale von €... .

Ich bitte außerdem um eine Neubescheidung der Gebühren für den maßgeblichen Zeitraum für meine Unterlagen (denn ihr könnt nur tatsächlich angefallene Kosten steuerlich absetzen, daher ist eine Neubescheidung nötig. Das Finanzamt will das wissen)


Für die Rückerstattung und den korrigierten Gebührenbescheid habe ich mir eine Frist von 3 Wochen notiert.

 

Mit freundlichen Grüßen  

Barbara Blockberg" 

 

 

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**** Meine Artikel stellen keine Rechtsberatung dar und enthalten zum Teil sowohl sarkastische als auch ironische Bemerkungen. Bitte holt immer anwaltlichen Rat ein und verlasst euch nicht auf ein Blog das Juramama heißt. Ich werde hier journalistisch und nicht juristisch oder rechtsberatend tätig.****

 

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