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Wer bezahlt die gefutterten Ü-Eier?

Es war einmal...

 

...eine Mutter, die hatte täglich viele hungrige Mäuler zu stopfen. Sie machte sich mit ihren Kindlein auf, um Brot und andere Gaben zu kaufen.

 

Elzbieta Sekowska via Shutterstock.com

Ihr ältestes Kind zählte zwar erst drei Lenze, versprach aber seiner Mutter, sie in einen schleimigen Pupsfrosch zu verwandeln, sollte es daheim beim Vater zurückgelassen werden, so dass sich die brave Mutter besser dem Willen des Kindes beugte. 

Das Mütterchen setzte das Kinde, gemeinsam mit dem Säugling, in die Familienkutsche und machte sich auf zum örtlichen Markt.

 

Natürlich parkten auf den vorgesehenen Parkplätzen für "Eltern und Kind" bereits die sportlichen Droschken der bösen Königin, Frau Mahlzahn und vom Rumpelstilzchen. Die haben zwar gar keine Kinder, aber so waren die Zeiten eben damals für das einfache Volk und das verwunderte unser tapferes Mütterlein schon lange nicht mehr. 

Seufzend stellte sie ihre Familienkutsche auf einem Parkplatz ohne Überbreite ab und spielte durch den winzigen Spalt der Droschkentür mit dem Tragekorb des Säuglings ein Spiel, dass erst Jahrhunderte später erfunden werden sollte und TETRIS heißen sollte.

Nur ihrem Geschick und ihrer Besonnenheit war es zu verdanken, dass sie weder sich, noch das Baby, noch die nebenstehende Droschke dabei zerbeulte. 

 

Elena Dijour/Shutterstock.com

Indes war das ältere Kind behende durch den Kofferraum geflohen und rannte so schnell es seine Beinchen trugen (und ohne auf den vorbeirauschenden Droschkenverkehr zu achten), zu dem häßlichen, aber treuen Esel mit den blinkenden Knöpfen vor dem Eingang des Krämerladens. 

"Einen Taler, bitte!", forderte es lautstark von allen vorbeiströmenden Marktbesuchern, damit sich der Esel für 30 Sekunden zu merkwürdigen Klimpergeräuschen rumpelnd hin und her bewegen möge. Es waren harte Zeiten im Lande und so wurde die Bitte des Kindes, sowohl von den Passanten als auch vom bereits leicht gereizten Mütterlein, konsequent überhört.

 

Mit Baby im fahrenden Einkaufskorb und Kleinkind mit eigener Mini-Version davon, betraten die Drei eine Welt, in der für eine junge Familie an jeder Ecke das Böse lauern kann: 

Den Supermarkt.

Das führt mich zu meinem heutigen Thema:

 

Wer darf eigentlich was in welchen Mengen im Supermarkt essen und wer muss das bezahlen? 

 

Mit Kindern im Supermarkt einkaufen ist ein Erlebnis! Für einen selbst, für andere Kunden und manchmal auch für den Ladeninhaber. Diese Einkaufstouren bergen soviel rechtliche und moralische Missverständnisse, da ist so ein G8-Gipfel ein Kaffeekränzchen dagegen. 

 

Ich hake grundsätzlich in militärischer Präzision meinen Einkaufszettel ab und nagele in halsbrecherischen Tempo durch die Regalreihen. Ich halte nicht inne! Niemals.

Ich entwickle sogar vor lauter Anspannung eine Art Mutter-Einkaufs-Tourette-Syndrom und stammele durchgehend Sachen wie:

"Fass' das nicht an!" - "Das kann man nicht essen!" - "Wo hast Du das her?" - "Das haben wir schon zu Hause." - "Wir haben keinen Hamster, leg' die Joghurtdrops zurück." - "Nein, wir wollen zur Zeit keinen Hamster haben." - "Wenn Du nicht gleich unter dem Regal rauskommst, nehm ich Dich nie wieder mit!" - "Das machen wir erst im Auto auf." - "Die Wursttheke kommt noch." - "Nimm. Das. Aus. Dem. Mund. " - "Oh, stell' das mal besser wieder zurück." - "Uiii pass' auf, das ist zerbrechlich!" - "Haben die hier eigentlich irgendwo Besen und Schaufel?" - "Das ist gar nicht unser Einkaufswagen." - "Das magst Du nicht, das mögen nur Erwachsene." - "Nein, Du darfst Dein Eis nicht hier drin essen, wir müssen das erst bezahlen" - "Hier gibt es leider kein Kinderkino und auch kein Bällebad, Schatz. Wir sind nicht bei IKEA." - "Du wolltest unbedingt mit, jetzt steh' auf und schieb' Deinen Einkaufswagen weiter!"

Das störende Hintergrundgeräusch meines Gemeckers beginnt bereits ganz am Anfang eines jeden Supermarktes, an dem komischerweise immer das Obst und Gemüse aufgebaut ist.

 

Behauptung 1: "Probieren darf man!"

Tatort: Die Obst und Gemüseabteilung


Während ich die Bananen abwiege, macht sich der Sproß erstmal einen leckeren Obstsalat. 

Er mampft schnell sechs weiße und zwei blaue Weintrauben, dazu 'ne dicke Erdbeere mit Strunk und zermatscht eine überreife Avocado, als ich ihn zwischen 5 Wassermelonen aufspüre.

 

Ich erkläre meinem kauenden Dreijährigen geduldig, dass man Dinge bezahlen muss, die man nicht selbst geerntet hat. Dummerweise zupft gerade jetzt ein älterer Herr neben uns ein paar Kirschen ab und zieht schmatzend weiter. "Probieren darf man" augenzwinkert er in meine Richtung.

Mein Erziehungsansatz ist im Eimer und mein Sohn bereits entschlossen zum Probieren in Richtung Gummibärchenstation unterwegs.

 

Mein juristisch infiltriertes Köpfchen überschlägt sich mit Begriffen, die mich in Studienzeiten einst verfolgten: "Mundraub" und "Gewahrsamsenklavenbildung", "Ladendiebstahl" und "Hausfriedensbruch". Instinktiv möchte ich sofort Bibliotheks-Automatenkaffee trinken, der nach Hühnersuppe schmeckt.


Gibt es ein Recht auf Probieren?

Everett Collection / Shutterstock.com

 

Den gängigen Begriff des "Mundraubs" im deutschen Strafgesetzbuch, als eigenständigen Paragrafen, gibt es schon seit fast 40 Jahren nicht mehr. Damals wurde gemäß § 370 StGB a.F. mit einer Geldstrafe von bis zu 150 Mark oder Haft bestraft, 

"wer Nahrungs- oder Genußmittel (...) in geringer Menge oder von unbedeutendem Werte zum alsbaldigen Verbrauch entwendet oder unterschlägt."

 

Wer die Himbeeren von Verwandten in gerader Linie (das sind immer Großeltern-Kinder-Enkel-Urenkel etc.) gemopst hatte, war allerdings nicht strafbar. Interessant...


Was heißt das jetzt heute, für unsere Obst-probierenden Mitmenschen und Kinder ? 


Darf man in einer Drogerie Parfum aufsprühen? Mal eben mit 'nem Kuli in der Schreibwarenabteilung den Einkaufszettel ergänzen? Eine Zigarette proberauchen, bevor man 6 € für eine unbekannte Marke ausgibt?


Der umgangsprachlich als "Mundraub" bezeichnete Paragraph wurde zwar abgeschafft, aber an seine Stelle trat sogar eine Erschwerung. Es wird in unserem Gesetz nämlich seit 1975 kein Unterschied mehr gemacht, ob man eine Weintraube ißt oder einen Kugelschreiber mitgehen lässt. 


Das Aufessen von Supermarktware ist heutzutage ein sogenannter "Diebstahl geringwertiger Sachen" und als Vergehen strafbar nach § 242 StGB in Verbindung mit § 248a StGB. Als "geringwertig" sehen die Gerichte derzeit übrigens Sachen an, die bis zu 50 € kosten. Taten wie diese, werden nur "auf Antrag verfolgt". Das heißt, dass die Staatsanwaltschaft nur dann Ermittlungen aufnimmt, wenn der Ladeninhaber zusätzlich zu einer Strafanzeige auch noch einen sogenannten "Strafantrag" gegen den Kunden stellt. 


Beim Obst-Probieren regiert  in der Praxis wohl meist die Kulanz der Inhaber. Wenn man es also nicht übertreibt, wird so ein Strafantrag wohl in der Praxis eher nicht gestellt werden. 

 

Das "Recht auf Probieren" gibt es aber ganz klar nicht, das stellen wir jetzt mal abschliessend fest. 

Probieren darf man nur, wenn man explizit zum Probieren aufgefordert wird.

Deswegen sind Parfums mit "Tester"-Aufklebern versehen, auf Käsetheken stehen kleine Käseigel und im Schreibwarenladen liegen Blöcke zum Testmalen bereit. Testzigaretten sind mir lange nicht mehr begegnet, aber das hat mit Krebsprävention und dem Tabakgesetz zu tun.  


  

Behauptung 2: "Was noch im Laden kaputt geht, muss man nicht bezahlen."

Tatort: Rund um das Kühlregal / Küchenutensilien-Abteilung


Da wollte das Kind mir so toll helfen und die 6er Packung Eier in meinen Einkaufswagen werfen.

Werfen. Ein Ei bleibt heil. Der Rest labbert über die übrigen Einkäufe und der Joghurt fällt auch noch hinterher und zerplatzt.Nun, hier ist fraglos ein Schaden entstanden und für den müssen wir grundsätzlich auch aufkommen. 

 

Es gibt keinen "was innerhalb des Supermarktes kaputtgeht, muss ich nicht bezahlen- Grundsatz".

Es gibt aber ein "Aber": 


Wie ich bereits in meinem Artikel "Eltern haften für ihre Kinder" erklärt habe, haften wir nicht immer für die Zerstörungswut unserer Kinder. Wenn wir allerdings haften, ist auch oft unsere private Haftpflichtversicherung einstandspflichtig und erstattet uns widerum den Schaden.

 

 

- Unser 3-jähriges Kind macht aus einer Packung Eiern Eiermatsch: Hierzu hatte es ausreichend Gelegenheit, da wir 20 Minuten ausgiebig mit einer Freundin redeten: Unser Kind ist nicht deliktfähig, da es jünger ist als 7. Wir haben unsere Aufsichtspflicht verletzt. Der Supermarkt kann von uns Schadenersatz fordern, wir können ihn bei der Versicherung melden. Die persönliche Schmerzgrenze was den Betrag angeht, ist jedem selbst überlassen.

 

- Unser wütendes, 14-jähriges Kind wirft Eier mit Absicht in den Einkaufswagen: Die Pubertät ist zwar ein Ausnahmezustand, auch geistig, allerdings dürfte das Bruch-Prinzip roher Eier zumindest noch rudimentär bekannt sein: Das Kind haftet selbst. Damit haften wir, weil es noch nicht 18 ist. Wir müssen den Schaden bezahlen und die Haftpflichtversicherung nicht. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit müssen sie in der Regel nämlich nicht zahlen.

 

 - Uns selbst, oder dem 14-jährigen Pubertierer fällt, aus Versehen, die Packung Eier runter: Der Supermarkt kann Schadensersatz verlangen. Wir könn(t)en die 2,30 € beim Versicherer zurückholen. Das wäre zwar irgendwie behämmert, aber formaljuristisch durchaus drin.

 

Das bringt mich zum absoluten Klassiker der Einkaufstour mit Kindern:

 

Behauptung 3: Was unser Kind an der Kasse aufreisst, müssen wir zähneknirschend bezahlen.

Tatort: Die Supermarktkasse 

 

Da hat man es nun unter Mutter-Tourette oder mit unfassbar gut erzogenen oder bereits schlafenden Kindern, relativ unbeschadet bis zur Kasse geschafft. Dann tut sich der Vorhof zur Hölle auf.


Die Süßigkeitenkasse. Mündung des Übels. 

Neben hochprozentigem Schnaps und Kippen, bauen die Supermärkte auch eine riesen Menge Süßkram dort auf.

Komischerweise handelt es sich hier nicht um feurige Jalapenos Chips, Wasabi-Erdnüsse und Pfefferminzbonbons. Hier liegen, genau in Kindersitz Greifhöhe, Schokoriegel, kreischbunte Lollies, diese komischen PEZ-Spielzeugfigur-Spender, Jelly Beans und Fritt-Kaubonbons. 

Der Klassiker unter den Kinder-Verlockungen steht meist direkt am Kasseneingang und ist ausschließlich für Menschen UNTER 120cm bequem zu erreichen: 

Everett Collection/Shutterstock


Der Überraschungsei-Stapel. Ich hasse ihn.

Ich mach es kurz: Nicht Euer Problem.

 

Es ist fast unmöglich, Einkäufe auf das Kassenband zu legen, ohne dass meine einjährige Tochter an die Süßigkeiten in dem engen Kassengang herankommt.

 

Frischkäse auf's Band - Gummibärchen weg. 

Kopfsalat auf's Band - Fläschen Maricron weg. 

Nagellackentferner auf's Band - geschmolzendes Rollo aus den Fingerchen gepult.

In dieser Zeit hat mein Sohn gemütlich zwei Ü-Eier aufgepult. Die standen in seiner Höhe, rechts vom Kasseneingang. Nicht mein Sichtfeld. 

 

Hier habe ich meine Aufsichtspflicht nicht verletzt. Es wird mir fast unmöglich gemacht, sie zu verletzen. Ich kann entweder meinen Einkauf beenden, oder meine Kinder davon abhalten, Dinge zu konsumieren, die ich nicht kaufen möchte.

Also: Keine Aufsichtspflicht verletzt. Deliktunfähiges Kind. Kein Schadensersatz vom Ladeninhaber. Keine Bezahlung der Ware.

Aus die Maus. 

 

Ich schließe also meine Ausführungen für heute mit dem Aufruf:

Fäuste hoch, am Kassenband!


Eure Juramama 

Weiterlesen?


Hier schreibt auf dem Blog Babyleaks eine Mutter über das "Abstauberbaby"

 

PS.: Es gibt Juramama auch via Facebook

PPS.: Das hier ist keine Rechtsberatung. Bitte holt immer anwaltlichen Rat ein! Das hier ist ein Blog mit teilweise deutlich satirischer oder ironischer Natur.

PPPS.: Ich kann jetzt auch Twitter. Die_Juramama 

 

 

 

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Kommentare: 1
  • #1

    mfin (Donnerstag, 08 Oktober 2020 22:51)

    Oder bonbons die in wirklichkeit Tischfeuerwerk sind neben der Kleinkinderkleidung im Kik, Einkaufswagen in denen das Kind geschützt wäre gibt es nicht, das Kind musste mit, weil es Kleidung braucht. Die Mutter wird verantwortlich gemacht, die gerade für mehrere Kinder einkauft, wie viel paar Augen hat sie denn? " Wir müssen das auch verkaufen, es ist ja nicht beim Spielzeug." Aber in 30cm über dem Boden und neben der Kleinkinderkleidung!!!
    Keine Glosse - So passiert!!!