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Wie sehr darf man bei EBAY rumlügen

Ich habe mich nun vier Jahre lang erfolgreich gegen eine der grauenhaftesten Anschaffungen in einem Kinderhaushalt zur Wehr setzen können:

DEM BÄLLEBAD.

Es waren vier schöne Jahre. 

Sie sind nun Geschichte. 

 

Ein Bällebad ist der spielzeuggewordene Alptraum aus Netzstoff und Plastikmüll, der Haushalt und Eltern komplett den Rest geben wird. Nachts auf LEGO-Steine treten eingeschlossen. 



Ich verbrachte schon ohne die kreischbunten Plastikbälle ein Drittel meines Tages mit "Squats", wie die Vorturnerin meines Aerobic-Kurses sie unheilvoll ankündigt: Kniebeugen um Dinge aufzusammeln, die für die anderen Bewohner des Hauses seltsamerweise unsichtbar sind.

 

Dank des brüderlichen Geburtstagsgeschenks an unsere Tochter, rollen nun überall diese Kugeln umher. Sie kullern alle Treppen herunter, verschwinden unter jedem Schrank, werden gegen alles und auf jeden geworfen und von jedem entnervt weggekickt und nach genau 2 Tagen sind von den ursprünglich 100 Terrorbällen nur noch 14 in ihrem Zeltgefängnis, in das sie reingehören.

Den Kindern macht es aber großen Spaß!

Genau 11 Minuten.

Dann liegen in dem Bälle-Zelt die Motorikschleife, ja sowas gibt es, und eine Gartenschere.

Alle Bälle waren draußen. Meine Kinder auch. Und das 2qm große Zelt nimmt das halbe Kinderzimmer ein.

Ich hasse es.

 

Ich habe mir fest vorgenommen, es in einem unbeobachteten Moment sofort bei Ebay zu verticken und überlege mir schon jetzt, wie dreist und schamlos ich alle potentiellen Käufer in meinem Angebotstext belügen werde:

 

"Ich verkaufe unser 1A- Bällebad - Zelt inkl. Bällen! 

Das Must-Have für jedes Kind zwischen 1 und 11! Kaum bespielt, da wir es leider doppelt bekommen haben (jaaaaaa, der erfahrene Ebaykäufer riecht hier schon Lunte) und eine klasse Beschäftigung für die Kinder. Sie spielen tagelang damit. Das hübsche Zelt mit den kindgerechten Knallfarben peppt jedes Kinderzimmer auf und lässt sich dazu noch einfach und platzsparend aufstellen und echt easy wieder zusammenpacken (eine krasse Lüge. Kostete mich über 40 Minuten) und wird mit 70 Bällen inklusive verkauft. 

Ich wünsche Euch viel Freude mit diesem fabelhaften Spielzeug! 

Privatverkauf. Gewährleistung und Rücknahme ausgeschlossen (sowas von ausgeschlossen). 

Ich versende sofort nach Zahlungseingang (paypal leider nicht möglich) wahlweise versichert oder unversichert ..." 

 

 

Wie "ehrlich" muss man bei Ebay sein wenn man als privater Verkäufer Artikel anbietet und welche Rechte hat man als Käufer, wenn man getäuscht worden ist?

 

Ich schicke schonmal voraus, dass man natürlich immer (so) ehrlich (wie möglich) sein sollte. 

Ehrlichkeit rockt. 

Moralisch gesehen. Alltagstauglich ist bedingungslose Ehrlichkeit ja aber nicht wirklich. Wäre man immer hundertprozentig ehrlich, dann würde man bei Ebay wahrscheinlich nur noch die Hälfte loswerden (wie ER hier!) und hätte auch bald keinen einzigen Freund mehr. 

 

(Ich las vor Jahren mal den Selbsttest eines Journalisten, der eine Woche lang komplett und immer ehrlich sein wollte. Naja. Er hat das Experiment nach 2 Tagen abgebrochen, weil seine sozialen Kontakte unrettbar einbrachen und seine Freundin ihn sitzenließ.)

 

Wenn man aber nun Dinge verkauft und wissentlich Eigenschaften einer Sache behauptet, die diese aber gar nicht hat, dann hat der Käufer das Recht den Vertrag anzufechten. Vielleicht sogar wegen arglistigster Täuschung.

 

Was genau eine Eigenschaft einer Sache darstellt, wann sie als "zugesichert" gilt und wann etwas arglistig ist, ja, darüber schreiben seit Jahrzehnten die Gelehrten Kommentare und es gibt unzählige Urteile hierzu. 

Darauf will ich im Detail auch gar nicht hinaus, sondern ich möchte Euch sensibel machen wo hier eine Grenze liegt.

 

Einen hilfreichen und juristischen Ansatz zieht man bei der subjektiven Wahrnehmung -wie empfinde ICH etwas- und der objektiven Beschaffenheit -wie stellt es sich für einen unbeteiligten Dritten dar.

 

Subjektiv darf und kann ich viel behaupten. 

 

Hübsch, häßlich, einfach, kompliziert, leicht, nett, toll, unfreundlich, jung, wohlklingend, klasse, süßlich, duftend...alles Auslegungssache.

Kein Käufer kann den Kaufvertrag über ein "wunderhübsches Bällebad" aus dem Grund erfolgreich anfechten, weil er es selbst potthässlich findet.

 

Kritisch wird es aber bei 


"neuwertiges, rotes Bällebad mit Einsätzen aus handgeklöppelter Brüsseler Spitze" ...


...wenn das Teil  tatsächlich lila und kaputt ist und zudem die maschinell gefertigten Einsätze aus sofort entflammbarem Netzstoff-Polyester aus Fernost bestehen. Dann hat man ein Wahrheits-Problem.

Das ist keine subjektive Wahrnehmung mehr.

Das leuchtet eigentlich jedem ein und ist ein klarer Anfechtungsgrund.

 

Was aber tun, wenn man Brüsseler Spitze gekauft und Plastik bekommen hat?

 

Man ficht den Vertrag an. 

 

In der realen Welt schreibt man also 

1. eine bitterböse Email an den Verkäufer, der 

2. daraufhin entweder gar nicht antwortet oder nur blöde zurückpampt.

 

*Den sog. Paypal-Käuferschutz ignorieren wir an dieser Stelle, denn der greift nur dann, wenn man auch via Paypal gezahlt hat und schützt auch in erster Linie davor, dass Ware gar nicht ankommt und nicht davor, dass sie nicht aussieht wie beschrieben.

 

Hat man also etwas gekauft, eine Ebay- Auktion endet mit einem Kaufvertrag, sollte man, bevor man sich einen Rechtsbeistand sucht,

 

3.  einen Brief schreiben und diesen per Einschreiben an den Verkäufer senden. Man fordert ihn darin auf, das Geld binnen einer von Euch selbst gewählten, angemessenen Frist zurückzuzahlen und die Ware zzgl. Portokosten zurückzunehmen.

 

Verstreicht diese Frist fruchtlos (super Anwalts-Wort,) ist der Weg frei für ein 

 

4. gerichtliches Mahnverfahren, an das sich, falls nicht gezahlt wird,

5. auf Antrag ein sog. "Hauptsacheverfahren" (nichtjuristisch: "Gerichtsverfahren mit Klage und Anwalt")  anschließt, sollte der Verkäufer Widerspruch gegen den Mahnbescheid erheben. 

 

Legt der Verkäufer keinen Widerspruch ein, zahlt aber auch nix und stellt sich tot, dann beantragt man 

 

6. den Erlass eines Vollstreckungsbescheides. Im Gegensatz zum Mahnbescheid, hat man dann

 

7. einen sogenannten "vollstreckbaren Titel" in der Hand, mit dem der Gerichtsvollzieher dann mit der Kawallerie ausrücken kann und die Kohle mitsamt der aufgelaufenen Kosten und Auslagen für die Verfahren rauspresst. :-)

YAAAAY!!!

 

Falls da überhaupt was zu holen ist. :-(

BUUUUUH!!!

 

Unter uns gesagt ist es nämlich kein gutes Zeichen, wenn jemand so lange stillhält, dann hat er meist nix zu verlieren...schlecht.

 

Diejenigen unter Euch, die bis jetzt mitlesen, denken jetzt ungefähr das:  

 

"WHAAAAAT?! Was für ein Stress! Das lohnt sich ja im Leben nicht!"

 

Das stimmt, der Weg kann lang sein und der lohnt sich mit Sicherheit nicht bei einem Bällebad, das man von  "Küstenrowdy76" für 8,90 € bei Ebay ersteigert hat. 

Da bleibt einem eigentlich nur übrig, den Verkäufer mies zu bewerten, sich bei allen Freundinnen am Telefon unsachlich über ihn auszulassen  und die Voodoo-Puppe rauszuholen. 

 

Ebay hat übrigens keine Funktion (mehr), mit der ein Verkäufer einen Käufer schlecht bewerten kann, falls der sich schlecht benommen hat. Verstehe ich nicht. Ist aber so. Das heißt, man muss sich nicht mal vor unlauterer Rache des verlogenen Verkäufers fürchten.

 

Je höher aber der Wert der gekauften Sache, desto mehr lohnt sich das Ganze auch und ist eben der Weg den die Zivilprozessordnung vorschreibt. 

 

Das macht ihr dann alles entweder alleine so wie ich es oben beschrieben habe, oder ihr beauftragt einen Anwalt damit. Wer rechtsschutzversichert ist, tut das schneller als jemand, der sich ausrechnen muss, ob das Honorar des Anwalts den Wert der Sache übersteigt. 

Wer sich also hinterher darüber aufregen möchte, dass ein Anwalt (zu Recht, Leute. Zu Recht.) Geld kostet, der sollte sich alleine streiten.

 

Kurz möchte ich noch auf ein paar schöne All-time-Ebay-Classics eingehen:

 

Paypal oder nicht?

Aus Käufersicht: immer Paypal wählen wenn möglich. 

Aus Verkäufersicht: Geht das Päckchen auf dem Postweg verloren oder "kam nie an" (jaja, is' klar) und ihr habt den versicherten Versand nicht zumindest angeboten, dann wird Euch das von Paypal zur Last gelegt. Dann müsst ihr das Geld zurückerstatten.

Bitte vergesst also nie NIE niemals ausdrücklich versicherten Versand anzubieten. Schreibt den Käufer lieber nochmal zur Sicherheit nach dem Auktionsende an, wie er's denn nun versandt haben möchte. Wählt er unversichert, seid ihr (paypal gegenüber) aus der Haftung raus. Aber auch ohne paypal empfiehlt es sich, ausdrücklich nachzufragen und als Käufer ab einem gewissen Betrag immer versicherten Versand zu wählen.

Was soll das immer mit diesem "Dies ist eine Privatauktion"- Gedöns?

Man liest man auf Ebay teilweise die lustigsten Belehrungen von Verkäufern. Da wird munter Garantie (Ui!) nicht gewährt, Gewährleistung nach EG-BGB ausgeschlossen, "gekauft wie gesehen" ausgerufen, ein Haufen Paragraphen ohne Sinn und Verstand aneinandergereiht, gedroht, gemeckert, erklärt etc...

 

Ich verweise auf meinen Post zu den blöden Weihnachtsgeschenken und stelle hier klar:

 

Solange ihr nicht gewerblich handelt, also hin und wieder mal was aus Eurem Privatbesitz an den Mann bringt, dann hat niemand ein Widerrufsrecht. Außer ihr gewährt ausdrücklich ein Rückgaberecht bei Nichtgefallen. Das ist aber freiwillig.

Damit ist NICHT gemeint, dass man den Vertrag anfechten könnte wenn ihr das Blaue vom Himmel runterlügt (Brüsseler Spitze) oder es aus Versehen nicht wusstet (Das ist nicht Chanel?Echt? Oh.)


Das ist kein Widerruf sondern einfaches Kaufrecht und da muss man dann auch kein gewerblicher Verkäufer sein damit das gilt.

 

Wie man ein Paar "Echte Gucci-Prada" Pumps rückabwickelt, weil die unmöglich echt sein können, erkläre ich ein ander' Mal, ich muss jetzt los.

Das Bällebad verbrennen. Und die Hüpfburg stornieren.

 

 

*****weil,es (leider) sein muss: meine artikel stellen keine rechtsberatung dar und enthalten zum teil sowohl sarkastische als auch ironische bemerkungen. bitte holt immer anwaltlichen rat ein und verlasst euch nicht auf einen blog der juramama heißt. Ich werde hier journalistisch und nicht juristisch oder rechtsberatend tätig.*****

 

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Kommentare: 1
  • #1

    Linda (Samstag, 22 September 2018 02:43)

    Ich musste gerade aus ganzem Herzen laut lachen: auch unsere Tochter bekam von meinem Bruder ein Bällebad geschenkt. Und natürlich wurden wir Eltern im Vorfeld NICHT gefragt. Sonst hätten wir ja dem armen Kind den ganzen Spaß verdorben. Und hätten jetzt im Keller noch Platz um wirklich wichtige Dinge aufzubewahren ;-)