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Wie lange sollte man Elternzeit beantragen

Für immer.

Fertig.

Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit.


Jetzt wo ich aber Eure Aufmerksamkeit habe, kann ich aber gleich noch etwas aus rechtlicher Sicht dazu sagen, die emotionale Schiene habe ich ja nun schon abgearbeitet.

Achtung, dieser Artikel spiegelt die Rechtslage vor dem 01.01.2015 wieder. 

 

Ungefähr 15 Sekunden nachdem so ein kleines, niedliches, entzückendes, rosiges, duftendes Baby auf die Welt gekommen ist und seine Mutter mit diesen verquollenen, dunklen Augen ansieht, in der die Weisheit der gesamten Menschheit zu liegen scheint (oder die Mutter empört und erschreckend laut angeschrien wird, je nach Gemütslage des Neugeborenen), passiert etwas ganz Absonderliches -mal abgesehen von dieser unfassbar langen Reihe an Absonderlichkeiten der vergangenen 9 Monate-

 

Der Gedanke dieses einzigartige Menschlein irgendwann in den nächsten 30 Jahren irgendeiner fremden Aufsichtsperson anzuvertrauen, erscheint der Mutter so vollkommen hirnverbrannt und geradezu wahnsinnig, dass sie sich selbst sofort das Sorgerecht entziehen möchte.

 

Diese fatalistische Sichtweise ändert sich dann meist zwischen der 4. und 10. durchwachten Nacht. Nach der Zwanzigsten gibt man das Baby dann doch mal der guten Freundin zum Kinderwagen-Schieben mit, nur um dann noch im Treppenhaus sofort in einen komatösen Schlaf zu fallen.

 

Das konnte man sich alles gar nicht vorstellen, geschweige denn verlässlich planen, als man den Antrag auf Elternzeit beim Arbeitgeber abgegeben hat!

Unfair!

 

Was ich meine, wird an den folgenden drei Müttern deutlich (Ähnlichkeiten mit lebenden Personen sind gar nicht zufällig):

 

Mutter-Typ-1 ist sich sicher, dass jede Frau eigentlich gerne nach 3 Monaten wieder arbeiten möchte und natürlich auch sollte. Dies nicht nur weil man seinen Job so liebt, sondern auch weil die Finanzen sonst einbrechen und Kinder überhaupt nur von ausgebildeten Pädagogenprofis erzogen werden sollten. Aus Wellness-Gründen hat sie beim Arbeitgeber 12 Monate Elternzeit beantragt, weil es zumindest bis dahin Elterngeld gibt. Danach hat sie natürlich Vollzeit angekündigt.

Mutter-Typ-1 gibt dann am ersten Arbeitstag laut schluchzend ihr einjähriges Kleinstkind in der KiTa ab, schleppt sich zur Arbeit, hasst dort alle Kollegen für ihre eigene Anwesenheit, ruft alle fünf Minuten mit verstellter Stimme bei der Erzieherin an und schickt 3-4 Spione aus der Familie vorbei, die heimlich der Haustür lauschen sollen ob das Kind jetzt vielleicht doch weint. 

 

Ein weiterer Typ Klischee-Mutter hat schon während der Schwangerschaft allen erzählt, dass dieses Kind die wahre Erfüllung ist (die Eigene und die der restlichen Menschheit). Sie hat folgerichtig die gesamten 36 Monate Elternzeit auf einmal eingereicht und plant bereits eine Zwillingsgeburt 14 Tage vor deren Ablauf um noch weitere sechs Jahre dem bescheuerten Job fernzubleiben.

Diese Mutter ruft 11 Monate nach der Geburt der "Erfüllung" in der Personalabteilung des bescheuerten Jobs an, bettelt um Gnade und bietet ihre Arbeitsleistung auch unentgeltlich an, wenn sie denn nur 3 Std. pro Tag an einem Schreibtisch verbringen darf, ohne dass jemand motzend an ihrem Unterschenkel klebt und hochgenommen werden will.

 

Beispiel-Muttertyp-3 hat ALLES dazu gelesen, 127 Beiträge in ALLEN Internetforen verfasst, ALLE Freunde die seit der 6. Klasse mal über ein Jurastudium nachdachten oder mal mit einem Rechtsanwalt im Zug saßen hierzu befragt. Sicherheitshalber hat sie noch ALLE Elterngeld-Stellen ALLER 16 Bundesländer angerufen. 

Sie hat eine Timeline in MS Word und auf einem Flipchart im Wohnzimmer (mit Fähnchen!) erstellt und trägt dort die taktisch ausgefeilte Verteilung der Elterngeldmonate zwischen Mutter und Vater nach dem geplanten Kaiserschnitt im Hinblick auf Prämienzahlungen, Weihnachtsgeld, Gehaltserhöhungen im Folgejahr und Wechsel des verhassten Abteilungsleiters ein und beantragt per Einschreiben/Rückschein eine Teilzeitstelle nach genau 412,5 Tagen.

Diese Mutter hat allerdings seit der Geburt des Kindes zu Hause nicht mehr aufgeräumt, so dass sie den Laptop oder das Flipchart mit der Timeline nicht mehr finden kann und verpasst ihren ersten Arbeitstag, weil sie mit ihrem Kind in der Klangschalen-Therapie im "Haus der Familie" zu sphärischen Klängen einen Tüchertanz einübt.

 

Alle Schwangeren die einen Arbeitgeber haben, liegen irgendwo zwischen diesen drei Extremen und genau das ist auch die Krux bei diesem Artikel:

 

Es gibt so viele denkbare Fallkonstellationen, dass ich unmöglich jede hier auflisten kann. Hierzu muss man sich wirklich individuell beraten lassen und sollte das auch tun. 

 

Was ich aber tun kann, ist Euch das rechtliche Gerüst einmal aufzudröseln und Euch zumindest einen Weg aufzeigen, der die wenigsten rechtlichen Fallstricke birgt und das höchste Maß an Flexibilität. Ich sage aber nochmal in aller Deutlichkeit, dass viele Wege nach Rom führen. Ich zeige Euch quasi die A7 direkt über den Brenner-Pass nach Italien. Wer Hannibal oder Ötzi ist, muss weiterforschen.

Ich gehe von der für sie Fragestellung günstigsten und auch häufigsten Situation aus: 

Die Mutter hat vor der Geburt eine Vollzeitstelle in einem Betrieb mit mehr als 15 Mitarbeitern und möchte eigentlich nach 12 Monaten wenn das Elterngeld ausläuft wieder arbeiten. Nicht in Vollzeit, aber in Teilzeit. Sie ist unsicher ob das geht dann schon geht mit dem kleinen Wurm. Was ist, wenn er noch Betreuung braucht? Vielleicht also doch die Option auf 24 Monate ? Aber was ist wenn mir nach 12 Monaten die Decke auf den Kopf fällt oder wir das Geld brauchen? Was beantrage ich?

 

Grundsätzlich gilt:

http://www.mesewcrazy.com

Man kann maximal 36 Monate in Elternzeit gehen. Wenn das Kind Drei ist, endet sie automatisch. Zwillingseltern bzw. ODER wenn innerhalb dieser 3 Jahre ein weites Kind kommt, können Teile der Elternzeit auf den Zeitraum zwischen dem dritten und achten Geburtstag der Kinder übertragen. Ab dem 01.01.2015 ist das sogar zustimmungsfrei vom Arbeitgeber möglich. Das Beipiel auf dieser Seite verdeutlicht Zwillingseltern, was gemeint ist.

Die Elternzeit beginnt ab der Geburt des Kindes. 

Genauso wie die Auszahlung des Elterngeldes. Immer. Da kann man nix dran drehen. 

Also nicht ab dem Ende des Mutterschutzes, der in der Regel 8 Wochen nach der Geburt oder dem errechneten Termin endet (12 Wochen bei Zwillingen oder Frühchen). Elterngeld wird ebenfalls immer ab der Geburt gezahlt und dann gegebenenfalls komplett vom Mutterschaftsgeld aufgefressen in den ersten 8 Wochen.

 

In der Elternzeit darf man maximal 30h pro Woche arbeiten.

Das ist 'ne ganze Menge mit Kleinkind. Arbeitet eine Mutter in Elternzeit in Teilzeit, nennt man das ElternTEILzeit und das ist eine tolle Sache. Hierzu später.

 

Damit man sich die Rechnerei mit den Daten spart ist es am Einfachsten den Antrag an den Arbeitgeber einfach in Lebensmonaten des Kindes anzugeben:

 

"Moin Chef, hiermit beantrage ich Elternzeit für den 1. - einschließlich 12. Lebensmonat unseres Kindes."

 

So geht man auch dem Problem aus dem Weg, dass Kinder sich ungern an errechnete Geburtstermine halten. 

 

Diesen Antrag muss man spätestens 7 Wochen bevor man in Elternzeit gehen will beim Arbeitgeber gestellt haben und er ist unwiderruflich

 

Das heißt: Einmal gestellt, kann man die Dauer der eingereichten Elternzeit nur wieder ändern wenn der Arbeitgeber sein OK dazu gibt!

Schriftlich beantragen empfiehlt sich aus Beweisgründen, eine gesetzliche Pflicht ist das aber nicht.

 

Die Unwiderruflichkeit ist ein echtes, juristisches Problem, deswegen sollte man sich ganz genau überlegen, was man da so beantragt. Wenn sich der Arbeitgeber stur stellt hat man den Salat.

 

Beantragt man also 12 Monate EZ, obwohl man unsicher ist ob man nicht länger in EZ bleiben will, kann der Arbeitgeber einer Verlängerung der Elternzeit zustimmen, wenn er nett ist und das betrieblich möglich ist. 

Das muss er aber nicht!

 

Andersrum ist es auch nicht besser: 

Beantragt die Mutter zunächst 24 Monate EZ, muss der Arbeitgeber sie grundsätzlich nicht nach einem plötzlichen Sinneswandel zu einem frühen Zeitpunkt wieder einstellen.

 

Hier kommt die Teilzeit in Elternzeit ins Spiel: 

Etwas anderes gilt nur dann, wenn man einen Anspruch auf Teilzeit nach § 15 BEEG geltend machen kann, was vor allem von der Betriebsgröße abhängt. Dann kann man auch spontan wieder in Elternteilzeit einsteigen, auch  wenn man eigentlich 24 Monate totale Freistellung angemeldet hatte. Ablehnen kann der Arbeitgeber diesen Wunsch nur aus dringenden betrieblichen Gründen

(z.Bsp. wenn bereits ein Ersatz in Vollzeit eingestellt ist - BAG Urteil vom 19.04.2005 – 9 AZR 233/04)

 

Wichtig zu wissen ist außerdem, dass die 36 Monate EZ formal aufgeteilt sind in 24 Monate PLUS das sogenannte "flexible Elternjahr" von nochmal 12 Monaten.

Das 3. Jahr kann man rein theoretisch mit Einverständnis des Arbeitgebers bis zum 8. Geburtstag des Kindes irgendwann mal nehmen. Meistens nimmt man es gleich im Anschluss im dritten Lebensjahres des Kindes.

 

Für die ersten 24 Monate muss man sich verbindlich festlegen.

 

Sieben Wochen vor dem Ende der 24 Monate Elternzeit reicht dann ein 2-Zeiler an den Arbeitgeber aus um das dritte Jahr hinterherzuschieben:

 

"Moin Chef, ich bin dann nochmal die Lebensmonate 24-36 meines Sprößlings in Elternzeit. Wir sehen uns danach. Hau rein, Kapelle!". 

 

Oder so ähnlich. Das muss er akzeptieren.

 

Deswegen ist es unschlau -weil unflexibel- von Anfang an gleich die ganzen 36 Monate zu beantragen. Logisch, oder?

 

Wie macht man es nun aber am flexibelsten in unserer Ausgangssituation?

 

Hier komme ich wieder auf die Elternteilzeit zurück.

 

Einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeit (auch in Elternzeit) hat man, wenn man länger als 6 Monate in einem Betrieb beschäftigt ist, dieser mehr als 15 Mitarbeiter hat und keine dringenden, betrieblichen Gründe dagegen sprechen. § 8 TzBfG bzw. § 15 BEEG. 

Wenn man in Teilzeit arbeiten möchte, kann der AG gesetzlich 15 Stunden pro Woche Arbeit verlangen. Natürlich kann sich aber natürlich freiwillig auch auf weniger Stunden mit Euch einlassen.

(Urteil LAG Schleswig-Holstein vom 18.06.2008 Az. Sa 43/08)

Natürlich könnt ihr auch ohne gesetzlichen Anspruch mit Eurem Arbeitgeber in einem Betrieb mit weniger als 15 Mitarbeitern eine Teilzeitvereinbarung in Elternzeit treffen! Nur ist der Arbeitgeber dann dazu nicht gesetzlich verpflichtet.

 

Ein recht flexibler Weg wäre es für unser Ausgangsbeispiel also:

24 Monate Elternzeit beantragen mit dem Hinweis, dass man beabsichtigt nach 12 Monaten in ElternTEILzeit zurückzukommen. Dann kann der Arbeitgeber planen und man geht nicht das bereits beschriebene Risiko ein, dass schon jemand in Vollzeit eingestellt wurde und somit ein dringendes, betriebliches Hindernis vorliegen könnte.

 

Tritt man also nach 12 Monaten die alte Stelle in ElternTEILzeit wieder an, kann man dann bequem das dritte Jahr ankündigen und das ebenso in ElternTEILzeit verbringen. 

 

Kommt man aber trotzdem dann nicht nach 12 Monaten in Teilzeit zurück, someone man es mal plante, hat das keine negativen Folgen für den Arbeitsplatz. 

So jedenfalls die momentane Auffassung der Gerichte. Man bleibt die beantragten 24 Monate einfach zu Hause. Wieder kann man 7 Wochen vor Ablauf der 24 Monate das flexible, dritte Elternjahr ankündigen. Das kann einem der Arbeitgeber dann nicht verwehren, denn man war ja 24 Monate in Elternzeit oder eben in ElternTEILzeit.

 

Die Elternteilzeit hat gegenüber einer "normalen" Teilzeit übrigens den entscheidenden Vorteil, dass man sich den Anspruch auf die Vollzeitstelle vor der Geburt erhält. 

Deswegen ist es grundsätzlich besser in ElternTEILzeit zu gehen, statt aus der Elternzeit rauszugehen und die Vollzeitstelle zu reduzieren und eine "normale" Teilzeitstelle anzutreten. Außerdem bekommt man in Elternteilzeit mehr Rentenpunkte als in Normalo-Teilzeit. Hat also nur Vorteile.

 

(...Falls sich das jetzt ein aufmerksamer Leser gefragt hat, der eigentlich schon oben bei "Für immer" mit dem Lesen aufhören wollte...)

 

Ich gehe jetzt in Bett. In Teilzeit, denn meine Tochter zahnt. Ätzend diese Zähne.

 

Gute Nacht,

 

 

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*****  Meine Artikel stellen keine Rechtsberatung dar. Bitte holt immer individuellen Rechtsrat ein!*****

 

 

 

 

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Kommentare: 2
  • #1

    Caro (Freitag, 13 April 2018 06:26)

    Sehr gut erklärter und witziger Beitrag! Mein Kompliment.

  • #2

    Moni (Dienstag, 10 Dezember 2019 11:43)

    Hallo liebe Juramama, zu diesem Bericht habe ich 2 Fragen.
    Du hast geschrieben "außerdem bekommt man in Elternteilzeit mehr Rentenpunkte als in Normalo-Teilzeit. Hat also nur Vorteile."
    Warum? Meinst du damit die Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten? Die bekommt man IMMER. Egal ob man in Elternzeit war oder nicht. Oder wie genau meinst du das?

    Kann ich auch direkt 36 Monate EZ nehmen und im Antrag schreiben, dass ich nach 22 Monaten in Teilzeit zurückkommen möchte? Die meisten wählen die Kombi 24 Monate EZ und nach 12 monaten zurück in teilzeit. Ich würde es in 36/22 Monaten so konstruieren-geht das?

    Grß Moni von https://tausche-pumps-gegen-schlappen.de/