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Eltern haften für ihre Kinder

Wir haben heute Katharina besucht.

Katharina ist Single. Ansonsten ist sie vor allem groß, blond, blauäugig, unverschämt langbeinig, sportlich, gebildet und lustig. Nach dem Einfall der Hottentotten ( aka. meiner Kinder und mir) war sie aber irgendwie nicht mehr ganz so lustig wie sonst, denn wir haben ihr nagelneues Cordsofa zerstört.

In den ersten 5 Minuten.

Unrettbar.

 

Quelle: http://themommyproject.typepad.com

Hingebungsvoll hatte mein damals 2-jähriger Sohn seinen frisch gepressten Orangensaft in das niegelnagelneue Cordsofa einmassiert, während Katharina mir ihre neue, frisch renovierte Wohnung in Hamburg-Eppendorf vorführte und meine Tochter (11 Monate alt) die glitzernde Weihnachtsdeko über dem Kamin aufaß.

 

Zunächst durchgoogleten wir hektisch das Internet nach SOS-Orangenfleckentfernung. 

Hier ein kurzer Auszug aus unseren Recherchen: So entfernt man O-Saft und 

Nichts half.

 


 

Die Ersatzstrategie, nämlich alle bekannten Schwiegermütter dieser Welt anzurufen, war ebenso einseitig wie erfolglos. Populärster Tipp: "Tupfen! Nicht reiben, Kinder!"

Der Call-Center-Mitarbeiter der Hotline des Sofa-Herstellers war auch nach ca. 45 Minuten keine Hilfe, also gaben wir auf und mein letztes Telefonat galt meiner privaten Haftpflichtversicherung.

Sehr nett am Telefon.


Vorläufiges Fazit:

Cord-Textilien und Kinder sind natürliche Feinde. Mit Orangensaft bewaffnet trägt das Kind klar den Sieg nach Hause.


Da stellt sich die juristische Frage, wie und für was haften Eltern, wenn ihre Kinder was kaputt gemacht haben und wann zahlt die Versicherung den Schaden?

 

Haften Eltern für Katharinas Sofa? Haften sie, wenn die eigene Brut Häuser anzündet, Garagen in die Luft sprengt, Gärten verwüstet, mit dem Bobbycar gegen parkende Autos donnert oder den Spielzeugbagger des Sandkasten-Nun-Ex-Freundes vorsätzlich zertrampelt?Die Beispiele sind leider nicht frei erfunden.

  

Nein. Eltern haften nicht für ihre Kinder. Nicht immer zumindest.

 

Darauf wies ich Katharina erstmal hin und setzte zu einem kleinen, juristischen Vortrag an. Fand' sie kacke. Komisch. Aber Blogs sind geduldig, darum gebe ich hier zum Besten, wie das eigentlich ist und was man tun muss, wenn das eigene Kind etwas kaputt gemacht hat und wie man so einen Schaden bei der Versicherung meldet.

 

§ 828 BGB hilft insofern weiter, als er erstmal feststellt, dass Kinder unter 7 Jahren generell nicht haftbar gemacht werden können für das was sie tun.

Wenn Minderjährige etwas im oder mit dem Straßenverkehr anstellen, haften sie sogar nicht bis sie 10 Jahre alt sind, außer sie machen es mit vollster Absicht. Das nennt man dann Vorsatz.

 

Kinder zwischen 7 und 18 Jahren sind auch dann nicht haftbar, wenn sie einfach noch nicht reif genug sind, um die Folgen ihres jeweiligen Handelns zu erkennen. Dies hat (zunächst!) zur Folge, dass Eltern auch nicht für ihr Kind haften.


Beispiel: Ein 9-jähriger kann erkennen, dass ein brennendes Streichholz in einem Heuhaufen verheerende Folgen haben kann. Ein 11-jähriger kennt die Folgen des Downloads von Klingeltönen und eventuellen Abos aber nicht unbedingt, dessen Eltern aber müssen sikennen, wenn sie ihm ein Handy zur freien Verfügung stellen.

Anders ausgedrückt: 

"Wenn Kinder rechtlich nicht verantwortlich sind, dann gibt es auch nichts, für das Eltern einstehen bzw. haften müssten."

 

Das hätte ich Katharina ja frei von der Leber weg vortragen können, dann meine Kindlein einpacken und selbstzufrieden mach Hause reisen können. Mein Sohn ist schließlich erst Drei und zeigt nicht mal die Spur eines schlechten Gewissens, wenn er Textilien untrennbar mit Lebensmitteln vereint.

 

Aber das macht man ja nicht! Eltern hätten ziemlich schnell gar keine Freunde mehr. Also bezahlt man den Schaden, um die Freundschaft nicht zu gefährden. 

 

Ich sehe unseren Schuldenberg ins Unermessliche wachsen, wenn das so weitergeht. Das kann's irgendwie nicht sein, oder?

 

DAS haben sich auch die Versicherer gedacht und es gibt Rettung vor dem finanziellen Ruin durch zerstörerische Kinderpfoten:

Die private Haftpflichtversicherung! 

Tataaaaaa!!

Aus diesem Grund ist man nämlich (tunlichst!) haftpflichtversichert.


Allerdings lauern hier ein paar rechtliche Fallstricke. Wenn man die nicht beachtet, dann zahlt auch die Versicherung nichts.


Eine Haftpflichtversicherung muss nämlich nur dann für uns einstehen, wenn wir für einen Schaden "haften", wie der Name schon sagt. 

Wenn ein Schaden "so oder so" eingetreten wäre, ohne dass ich es hätte verhindern können, dann muss auch die Haftpflichtversicherung nicht für mich haften. Folglich gibt es auch keine Kohle von der Versicherung wenn das Kind nicht haftbar gemacht werden kann, zum Beispiel weil es unter 7 Jahre alt ist.

 

Also doch keine Rettung und einen Kredit aufnehmen für all die zukünftig zerschossenen Scheiben?

 

Nein, denn wir haben etwas Wichtiges vergessen, nämlich unsere Pflicht als Eltern unsere Kinder zu beaufsichtigen!

Eltern haben eine Aufsichtspflicht für ihre Kinder und das steht ebenfalls im Gesetz in 832 BGB


Wenn wir dieser Pflicht nicht nachkommen, dann haben wir als Eltern eine Pflicht verletzt und für diese Pflichtverletzung tritt unsere Privathaftpflichtversicherung dann ein und bezahlt den Schaden, den wir Rabeneltern angerichtet haben.

Katharina und ich sind munter durch die Wohnung gewandert und ließen einen Dreijährigen im Wohnzimmer mit einem Looping-Strohhalm, Orangensaft und einem 3000-Euro-Sofa alleine.

DAS ist eine fiese Verletzung der Aufsichtspflicht!


Das Fazit also:

 

Grundsätzlich sind Kinder in der Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert in sog. Familientarifen. Das ist aber etwas missverständlich, weil es nicht bedeutet, dass sie immer bezahlen muss, wenn kleine Leute großen Schaden anrichten. 


Die Versicherung zahlt in der Regel nicht, wenn ein deliktfähiges Kind (über 7) einen Schaden vorsätzlich herbeiführt oder hätte erkennen können, dass sein Handeln die geschehenen Folgen hat. Dann haften die Eltern zwar für ihr Kind, kriegen den Schaden aber nicht von der Versicherung ersetzt = Schlecht!


Wenn das Kind keine Einsichtsfähigkeit hatte, fahrlässig handelte oder wenn es jünger war als 7 und die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzten, dann stehen die Chancen gut, dass die Versicherung für uns einspringen muss = Gut!

 

Die Versicherung muss also nicht einspringen, wenn ein Kind unter 7 etwas kaputt macht (weil es noch nicht deliktfähig ist) und die Eltern dabei keine ihrer Pflichten verletzt haben (meist die Aufsichtspflicht). 

Da viele Versicherer das moralische Problem erkannt haben, dass entsteht, wenn Euer Kleinkind bei Freunden vor Euer aller Augen einen Rechen durch das Wohnzimmer zieht, kann man deliktunfähige Kinder ausdrücklich mit in die Police aufnehmen lassen. 

Das trägt dem realen Umstand Rechnung, dass die kleinen Racker schneller schießen, als ihr eigener Schatten. 

Manchmal ist das kostenlos, manchmal kost' das ein paar Euro mehr und ist häufig auf eine bestimmte Schadenshöhe begrenzt.-


Fragebogen ausfüllen:

Wenn also was passiert ist und ihr den Fragebogen der Versicherung zum Schadenshergang ausfüllt und dort eine Frage zu dieser Aufsichtspflicht gestellt wird und die Versicherung wissen will, ob man diese denn verletzt habe... ja Jungs und Mädels, dann ist es keine Schande diese Frage ausnahmsweise und ehrlicherweise mit "JA" zu beantworten. 

Auch wenn man sich dann wie das schechteste Elternteil ever fühlt und den Impuls unterdrücken muss,  den Sachbearbeiter in einem Brief nochmal persönlich beleidigend über den Alltag mit Kleinkindern aufzuklären.


Also, ihr wisst jetzt was zu tun ist: 

1. Kein O-Saft auf Cord

2. Tupfen, nicht reiben!

3. Kinder beaufsichtigen...und ausnahmsweise mal ehrlich sein, wenn man mal nicht so gut aufgepasst hat.

4. Schäden durch deliktsunfähige Kinder mit in die Police aufnehmen lassen.

 

Gute Nacht,

Eure Juramama


P.S.: Wie der Fall gelagert ist, wenn ein Kind die Duschkabine der Großmutter zerschießt und somit der Schaden bei Verwandten aufgetreten ist (das mögen Versicherer nicht!), werde ich an einer anderen Stelle beantworten und jetzt erstmal Oma anrufen und mich entschuldigen. Oh Mann.

 

 


 

 

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**** weil es sein muss: dieser blog und meine artikel stellen keine rechtsberatung dar und ich hafte nicht für das, was passiert, wenn ihr mir blind vertraut. ich werde hier journalistisch, ironisch und sarkastisch tätig. in meinem beruflichen alltag ist das alles anders. bitte verlasst euch nicht auf einen blog der juramama heisst, wenn es um die wurst geht, sondern kontaktiert mit eurem individuellen problem immer einen anwalt. persönlich. ***** 


*** die fotos stammen von http://loffee.com/2014/01/24/what-a-mess-these-kids-came-to-cause-trouble-and-mayhem-37-pics/****

 

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